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Die Anmeldung ist verbindlich und gilt grundsätzlich für das ganze Spielgruppenjahr.
- Im Falle einer Veränderung gilt 1 Monat Kündigungsfrist.
- Das Mindestalter ist 2 Jahre (Stichtag 31.07.)
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Sie informieren die Spielgruppe bzw. die Leiterin über Krankheiten, Allergien, Besonderheiten etc. Ihres Kindes.
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Unfall- und Haftpflicht-Versicherung für das Kind ist Sache der Eltern,
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Pünktlichkeit ist selbstverständlich und schafft Vertrauen: bringen Sie Ihr Kind frühzeitig und holen es auch rechtzeitig wieder ab.
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Im Verhinderungsfall melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei der zuständigen Leiterin ab (Krankheit, Ferien, etc.).
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Bitte informieren Sie die zuständige Spielgruppenleiterin, wenn ihr Kind von einer Drittperson abgeholt wird.
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Die Rechnungsstellung erfolgt einmal jährlich und kann auf einmal oder monatlich per Raten beglichen werden.